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Samenhaus Gartenblog / Allgemein / Gartenarbeiten steuerlich geltend machen – bis zu 5.200 Euro sind möglich
Feb. 18
Steuern Gartenarbeit

Gartenarbeiten steuerlich geltend machen – bis zu 5.200 Euro sind möglich

  • 18. Februar 2023
  • Holger
  • Allgemein

In der Steuererklärung lässt sich so einiges absetzen. Werbungskosten zum Beispiel, Versicherungen und auch Fahrtkosten. Aber Gartenarbeiten? Man staunt oft, was so alles möglich ist und auch hier bekommt so mancher große Augen. Denn man kann in der Tat Gartenarbeiten steuerlich geltend machen. Sowohl als haushaltsnahe Dienstleistung, wie auch als Handwerksleistung. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen können von maximal 20.000 Euro 20 % abgesetzt werden, also 4.000 Euro, bei den Handwerksleistungen entfallen die 20 % auf eine Summe von maximal 6.000 Euro, also 1.200 Euro – zusammen sind somit bis zu 5.200 Euro möglich.

Was kann abgesetzt werden?

SteuererklärugEs gibt zahlreiche Gartenarbeiten, die Sie von der Steuer absetzen können. Um Ihnen zu zeigen, welche das sind, müssen wir diese in die gerade genannten haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerksleistungen aufteilen. Unabhängig von der Aufteilung sind Arbeitskosten, Maschinenkosten, Fahrtkosten, Verbrauchsmittel und Entsorgungskosten (nur als Nebenleistung zur Hauptleistung) steuerlich absetzbar.

Haushaltsnahe Dienstleistungen (wiederkehrende Arbeiten) sind unter anderem:

  • Das Mähen des Rasens
  • Das Jäten von Unkraut
  • Das Stutzen von Bäumen und Büschen
  • Die Bekämpfung von Schädlingen
  • Das Schneiden von Hecken

Zu den Handwerksleistungen (einmalige Arbeiten) gehören zum Beispiel:

  • Die Neuanlage eines Gartens
  • Die Umgestaltung eines Gartens
  • Reparaturen, die im Garten anfallen
  • Das Verlegen von Rollrasen
  • Die Bekämpfung von Schädlingen
  • Das Entfernen von Laub auf den Wegen
  • Das Fällen von Bäumen
  • Die Errichtung oder Reparatur einer Gartenmauer
  • Die Errichtung eines Gartenzauns
  • Das Anlegen eines (Schwimm-)Teichs
  • Das Verlegen von Pflastersteinen
  • Der Bau einer Terrasse
  • Der Bau eines Brunnens

Voraussetzungen für die steuerliche Geltendmachung

Es gibt noch ein paar Eckpunkte, die erfüllt sein müssen, damit Gartenarbeiten von der Steuer abgesetzt werden können:

  1. Die Gartenarbeiten wurden von einer Firma erledigt. Dazu muss auf Verlangen eine Rechnung vorgelegt werden können.
  2. Sie müssen im Haus wohnen, zu dem der Garten gehört. Dabei ist es nicht relevant, ob das Haus dauerhaft bewohnt wird. Somit fallen auch Ferienhäuser und Schrebergärten darunter. Selbst Zweitwohnsitze (auch im Ausland, sofern der Hauptwohnsitz in Deutschland ist) werden anerkannt.
  3. Bei dem Haus handelt es sich nicht um einen Neubau. Daher sollten Gartenarbeiten nicht im Rahmen des Neubaus neu angelegt werden, damit der Steuervorteil nicht verloren geht.

Lassen Sie sich immer eine Rechnung geben, auf der die Materialkosten getrennt von Arbeitskosten, Maschinenkosten und Fahrtkosten aufgelistet sind, da nur die letzten drei abgesetzt werden können.

Wann die Gartenarbeiten nicht abgesetzt werden können

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  1. Arbeiten, die Sie selbst durchgeführt haben oder von einem Freund, Bekannten oder Familienmitglied haben erledigen lassen.
  2. Die Beschaffung neuer Pflanzen.
  3. Der Kauf von Erde.
  4. Baumaterial, das zur Gestaltung des Gartens gehört.
  5. Kosten für Entsorgungen (wenn es sich um eine Hauptleistung handelt).
  6. Verwaltungsgebühren
  7. Gutachtertätigkeiten (wenn es sich um eine Hauptleistung handelt)

Unser Tipp zum Schluss: Arbeiten nie bar bezahlen, sondern immer per Überweisung, damit der Geldfluss nötigenfalls nachgewiesen werden kann. Bei Beträgen unter 100 Euro genügt eine Quittung, über 100 Euro sollten Sie sich immer eine Rechnung geben lassen.

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Holger

Holger

6.000.000 Wörter – so viel können Sie in etwa von mir online lesen. Das Füllen des Internets entwickelte sich nach meiner Ausbildung zum TV-Redakteur und der langjährigen Arbeit bei SAT.1 zu einem Fulltime-Job. Trotzdem finde ich noch genügend Zeit, um in meinem Garten zu werkeln. Eine Staude hier, ein Blümchen dort und ein bisschen Gemüse darf auch nicht fehlen – einen Schnitzelbaum gibt es ja noch nicht … Die besten geistigen Ergüsse habe ich übrigens, wenn ich IM Garten ÜBER den Garten schreiben kann. So vereinen sich Beruf und Hobby perfekt – was gibt es Schöneres?

3 Kommentare

  1. Maria Mettermann
    13. November 2023 at 11:41 · Antworten

    Bei uns wurden mehrer Aufgaben von einer Firma erledigt. Gut zu wissen, dass diese steuerlich absetzbar sind. Ich ahne, dass noch viel mehr absetzbar ist, was ich vorher noch nicht wusste. Um mich individuell beraten zu lassen, gehe ich zu einem Steuerberater.

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  2. Paul Trabb
    22. Dezember 2023 at 13:23 · Antworten

    Meine Frau und ich haben kürzlich die Rechnung für unsere Pflaster- und Granitarbeiten bekommen. Da habe ich mich gefragt, ob ich sowas steuerlich geltend machen kann. Danke für den Tipp, dass ich einen Teil als Handwerksleistungen absetzen kann.

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  3. laura
    4. Februar 2024 at 18:17 · Antworten

    Wir haben die Gartenpflege machen lassen. Gut zu wissen, dass man diese auch steuerlich absetzen kann. Dies war mir nicht bewusst.

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Haben Sie Fragen oder einen Tipp? Wir sind gespannt. Antworten abbrechen

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Bildnachweise:

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  • Was kann abgesetzt werden?
  • Voraussetzungen für die steuerliche Geltendmachung
  • Wann die Gartenarbeiten nicht abgesetzt werden können

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