Pflanzenkrankheiten treten immer wieder auf. Mehltau, Kraut- und Braunfäule, Sternrußtau und viele andere Pflanzenkrankheiten tauchen in fast jedem Garten auf. Sie sollten diese Krankheiten behandeln, damit Ihre Pflanzen nicht eingehen. Melden müssen Sie diese Krankheiten aber nicht. Es ist zwar ärgerlich, dass Ihre Pflanzen erkranken und damit die Ernte geringer ausfällt, die Bekämpfung ist aber nur Ihre Angelegenheit. Andere Erkrankungen müssen Sie an einen Pflanzenschutzdienst melden.
Warum müssen Sie bestimmte Pflanzenkrankheiten melden?
Nicht alle Erkrankungen Ihrer Pflanzen können Sie selbst behandeln. Pflanzenkrankheiten und Schädlinge, die über einen Quarantänestatus verfügen oder in Deutschland bisher nicht aufgetreten sind, müssen Sie an eine Pflanzenschutzstelle melden. Diese Krankheiten verbreiten sich schnell und können nicht nur im eigenen Garten große Schäden anrichten. Oft springen diese Krankheiten von einer Pflanze auf die andere. Die Erreger und Schädlinge haben keine natürlichen Feinde. Meist werden sie über exotische Pflanzen eingeschleppt. Selbst chemische Mittel bekämpfen sie nur teilweise. In vielen Fällen müssen die Pflanzen je nach Anordnung der zuständigen Behörden entfernt und fachgerecht entsorgt werden, damit sich die Pflanzenkrankheit nicht weiter ausbreitet.
Wo müssen Sie die Pflanzenkrankheit melden?
Ob Privatperson oder Landwirtschaft – entdecken Sie solch eine Krankheit, müssen Sie diese melden. Melden Sie einen Verdacht an einen Pflanzenschutzdienst. In den einzelnen Bundesländern gibt es mehrere Stellen, an die Sie sich wenden können, wenn Sie den Verdacht haben, dass eine solche Krankheit in Ihrem Garten die Pflanzen befallen hat. Ob Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Landeswirtschaftskammer oder Pflanzenschutzamt – Ihre Meldung nehmen alle Stellen entgegen.
Woher kommen die Krankheiten und Schädlinge?
Jeder mag es ein bisschen exotisch. Schon seit vielen Jahrhunderten werden deshalb Pflanzen aus aller Welt importiert. Das sind nicht nur Zimmerpflanzen, sondern auch Gartenpflanzen. Mit diesen Pflanzen kommen oft unbemerkt auch Krankheiten und Schädlinge zu uns, die es vorher nicht gab. Bei uns gibt es keine natürlichen Feinde und oft auch keine Mittel zur Behandlung. Die Schädlinge und Krankheiten greifen auch heimische Pflanzen an und verbreiten sich schnell.
Welche Pflanzenkrankheiten sind meldepflichtig?
Die meldepflichtigen Krankheiten und Schädlinge werden immer mehr, denn immer öfter werden Exoten bei uns eingeführt. Die wichtigsten meldepflichtigen Pflanzenkrankheiten stellen wir Ihnen vor:
Feuerbrand
Vom Feuerbrand werden vor allem Rosengewächse befallen. Dazu gehören Apfel, Weißdorn oder Kirsche. Zu erkennen ist Feuerbrand an den Blüten und Blättern, die wie verbrannt aussehen und stark vertrocknen. Die Stiele und Blätter sind schwarzbraun bis schwarz. Die Hauptadern der Blätter sind dunkel verfärbt. Ein wichtiges Symptom ist auch der Bakterienschleim, der an betroffenen Pflanzenteilen austritt. Der Exsudat ist erst klebrig und milchig und verfärbt sich später bernsteinfarben. Ist der Feuerbrand bis ins Holz gedrungen, verfärbt sich dieses rotbraun. Feuerbrand hat eine sehr hohe Infektionsgefahr. Die Pflanzenkrankheit wird durch Bakterien ausgelöst, die sich seuchenartig verbreitet. Schon durch Wind und Regen kann sie weiter verbreitet werden.
Blauschimmelkrankheit
Die Blauschimmelkrankheit ist eine Form des Falschen Mehltaus. Sie tritt vor allem an Tabakpflanzen auf und ist hauptsächlich im Erwerbsanbau relevant. Dabei rollen sich die Blattränder nach unten ein. Es entstehen Wölbungen und ein weißer Belag auf der Blattunterseite – der Pilzrasen. Die Blätter sterben ab. Blauschimmelkrankheit ist eine Pilzerkrankung. Für seine Entwicklung benötigt der Pilz eine hohe Luftfeuchtigkeit und mittlere Temperaturen.
Kartoffelkrebs
Kartoffelkrebs ist eine Pflanzenkrankheit, die ausschließlich die Kartoffeln infiziert. Ausgelöst wird sie von dem Pilz Synchytrium endobioticum. Bei der Krankheit bilden sich an den Früchten große, blumenkohlartige Wucherungen. Diese befallen auch die unterirdischen Teile der Stiele, aber nicht die Wurzeln. Am Anfang sind die Wucherungen hell und werden mit der Zeit dunkler. Beim Öffnen der ausgereiften Wucherungen ist ein schwarzes Pulver zu sehen. Entwickeln kann sich der Kartoffelkrebs schon bei der Lagerung. Der Boden, in dem befallene Kartoffeln gewachsen sind, ist bis zu 40 Jahre verseucht.
Scharka-Krankheit
Die Scharka-Krankheit wird durch einen Virus ausgelöst und durch Blattläuse übertragen. Sie befällt vor allem Steinobst wie Pflaumen, Pfirsiche oder Aprikosen. Je nach Sorte können die Symptome unterschiedlich ausgeprägt sein. So bilden sich auf den Blättern der Pflaumen im Frühjahr olivgrüne Ringe, die sich zu schwarzen Punkten entwickeln. An den Früchten treten pockenartige Einsenkungen auf. Unter diesen nimmt das Fruchtfleisch bis zum Stein eine rötliche Farbe an. Die Konsistenz ist gummiartig. In Folge der Erkrankung fallen die Früchte vorzeitig ab.
Reblaus
Von der Reblaus werden Weinplantagen befallen. Durch den Import von Weinstöcken wurde die Reblaus in fast alle Weingebiete weltweit eingeschleppt, wird heutzutage aber vor allem durch resistente Unterlagen weitestgehend kontrolliert. Die Reblaus verursacht warzenartige Knötchen an den Wurzeln. Dabei werden die Leitgewebe der Wurzeln geschädigt. Die Folge ist ein Mangel an Wasser und Nährstoffen. Die Rebe stirbt ab.
San-José-Schildlaus
Die San-José-Schildlaus gehört zu den Deckelschildläusen. Der Schädling kommt vor allem an Obstpflanzen vor. Ist die Pflanze befallen, bilden sich an den betroffenen Stellen Krusten und Wachsschichten. Darunter leben die Läuse. Im Inneren der Äste färbt sich das Bastgewebe rötlich. Zwischen Juni und Oktober sind die Larven als kleine rote Punkte zu erkennen. Befallen werden Früchte und Blätter. Die San-José-Schildlaus gehört heute zu den gefährlichsten Schädlingen bei Obstgehölzen.
Darauf sollten Sie beim Auftreten der meldepflichtigen Krankheiten achten
Wenn Sie die Vermutung haben, dass bei Ihnen eine meldepflichtige Pflanzenkrankheit aufgetreten ist, melden Sie dies sofort bei den zuständigen Stellen. Diese prüft, ob die Meldung an die zuständige Behörden auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene weitergeleitet werden muss und gibt Ihnen Empfehlungen für die weitere Vorgehensweise.
Befallene Pflanzenteile werden beim ersten Auftreten der Krankheit sofort großzügig entfernt. Die Pflanzenteile dürfen nicht in die Bio-Tonne oder auf den Kompost. Die Krankheitserreger und Schädlinge breiten sich sonst weiter aus. Die Teile werden verbrannt. Gartenwerkzeug, welches Sie zum Entfernen der Pflanzenteile einsetzen, müssen unbedingt mit 70-prozentigem Alkohol desinfiziert werden, da sich sonst die Krankheitserreger weiter verbreiten und auf andere Pflanzen übertragen werden.
Sind Sie sich nicht sicher, ob die bei Ihnen ausgebrochene Krankheit meldepflichtig ist, können Sie digitale Bestimmungshilfen nutzen oder fachkundigen Rat einholen. Auch ein fachkundiger Gärtner kann Ihnen weiterhelfen. Denken Sie auch dran, dass sich die Liste der meldepflichtigen Pflanzenkrankheiten jederzeit erweitern kann.