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Samenhaus Gartenblog / Allgemein / Achtung Strafe – beim Anbau dieser Pflanzen droht Gefängnis
Mai 06
verbotene Pflanzen

Achtung Strafe – beim Anbau dieser Pflanzen droht Gefängnis

  • 6. Mai 2024
  • Holger
  • Allgemein

„In meinem eigenen Garten darf ich anbauen, was ich will“ – eine weit verbreitete Meinung, die so leider nicht stimmt. Klar können Sie anbauen, was Sie wollen, müssen dann aber auch mit den Konsequenzen rechnen. Denn es gibt ein paar Pflanzen, deren Anbau in Deutschland mit empfindlichen Strafen belegt ist – teilweise bis hin zu Gefängnis.

Bei diesen drei Pflanzen drohen bis zu 5 Jahre Haft

Der Anbau der folgenden drei Pflanzen ist in Deutschland verboten. Wer diese dennoch in seinem Garten hat und erwischt wird, dem drohen empfindliche Geldstrafen und sogar Gefängnis bis zu 5 Jahren. Wird gewerbemäßig angebaut, kann man dafür sogar für 15 Jahre hinter Gittern landen.

Schlafmohn & Arzneimohn

SchlafmohnJeder, der ein Mohnbrötchen oder ein Stück Mohnkuchen konsumiert, kommt unweigerlich mit dem Schlafmohn (Papaver somniferium) in Berührung. Denn die kleinen schwarzen Kügelchen sind die Samen der Pflanze. Sie sind essbar, frei von Alkaloiden und somit bedenkenlos. Das Problem ist dagegen der Latex, auch Milchsaft genannt, der sich in den Saatkapseln befindet. Denn darin sind bis zu 80 Alkaloide enthalten, darunter Morphin, Thebain und Codein. Diese drei Alkaloide sind die Hauptbestandteile des Rauschmittels Opium. Dieses wird gewonnen, indem unreife Samenkapseln angeritzt werden. Der Milchsaft wird getrocknet und durch die sogenannte Autoxidation (Oxidation durch Luftsauerstoff) zu Rohopium. Opium wird in der Medizin eingesetzt, ist aber auch ein Rausch- und Betäubungsmittel und daher laut Betäubungsmittelgesetz verboten.

ArzneimohnDer Arzneimohn (Papaver bracteatum), auch als Armenischer Mohn bekannt, ist die zweite in Deutschland verbotene Mohnart. Sie hat einen besonders hohen Gehalt des Alkaloids Thebain, das vor allem als Arznei verwendet wird. Aber auch hier können die Alkaloide für die Herstellung von Opioiden missbraucht werden. Um dies zu unterbinden, ist auch der Anbau von Arzneimohn bei uns verboten.

 

Cocastrauch

CocastrauchDer Cocastrauch (Erythroxylum coca) ist eine Pflanze, die in den Anden Kolumbiens, Perus und Boliviens heimisch ist. Seit vielen Jahrhunderten werden die Blätter von den Andenbewohnern als Genuss- und Nahrungsergänzungsmittel verwendet. Sie werden unter anderem bei Müdigkeit, Hunger und gegen die Höhenkrankheit eingesetzt. Dabei werden die Blätter gekaut, die einen natürlichen Anteil (ca. 1 %) des Alkaloids Kokain enthalten. Vom Kauen der Blätter wurde allerdings noch niemand süchtig, die Wirkung ist etwa wie die von Kaffee oder Tee. Zur Droge wird die Pflanze durch Extrahierung, wodurch der Kokaingehalt um ein Vielfaches angereichert wird. Daraus entsteht die sogenannte Cocapaste, die zu Kokainhydrochlorid (einem Salz der Salzsäure) weiterverarbeitet und schließlich noch gestreckt wird. Während in Südamerika und vielen anderen Ländern der Anbau des Cocastrauchs erlaubt ist, darf er bei uns in Deutschland nicht angebaut werden.

Azteken-Salbei

Azteken-SalbeiOb als Tee, als Kraut oder Gewürz zu Pasta oder Fleisch – der Echte Salbei ist in vielen guten Küchen zu finden. Dann gibt es aber unter den weltweit mehr als 900 Salbei-Arten den sogenannten Azteken-Salbei (Salvia divinorum). Optisch sieht er dem Echten Salbei nicht unähnlich, kommt aber nicht aus dem Mittelmeerraum, sondern – der Name sagt es schon – aus Mexiko, also dort, wo auch die Azteken herstammen. In seiner Heimat wird er zum einen als Medizin genutzt, zum anderen aber auch in schamanischen Zeremonien, um so Rauschzustände herbeizuführen. Anders als beim Cocastrauch und dem Schlaf- bzw. Arzneimohn handelt es sich bei dem Halluzinogen nicht um ein Alkaloid, sondern um das Neoclerodan-Diterpen Salvinorin A. Dieser Inhaltsstoff befindet sich vor allem in den Blättern, die entweder frisch konsumiert oder getrocknet geraucht werden. Je höher die Konzentration, umso stärker werden die Wirkungen wie Visionen, Halluzinationen und Rauschzustände.

Hanf – ein Sonderstatus

HanfBisher war Hanf bei uns in Deutschland verboten. Als am 1. April 2024 das Cannabisgesetz beschlossen wurde, wurde das Verbot aufgehoben. Nun darf Hanf auch bei uns im Garten stehen, allerdings nur maximal drei Cannabispflanzen. Die Inhaltsstoffe der Cannabinoide, vor allem Tetrahydrocannabinol (THC), gelten als Rauschmittel. Trotzdem ist der Eigenkonsum erlaubt und nun eben auch der begrenzte Anbau. Die psychoaktiven Cannabinoide werden aus den Blüten der weiblichen Pflanze gewonnen, denn nur dort sind sie enthalten. Männliche Pflanzen und andere Pflanzteile sind bedenkenlos. Wer Hanf anbaut, der muss sicherstellen, dass keine Minderjährigen Zugriff auf die Pflanzen haben, denn das kann zu einer Anzeige und zur Strafverfolgung führen.

Invasive Neophyten

Bei Neophyten handelt es sich um Pflanzen, die direkt oder indirekt, bewusst oder unbewusst in Gebiete gebracht werden, in denen sie nicht heimisch sind. Die Verbreitung von Neophyten begann mit der Entdeckung Amerikas im Jahr 1492. Ein Neophyt alleine ist erst einmal kein Problem. Zum Problem wird er, wenn er sich invasiv verhält. Das bedeutet, wenn er als „Fremdling“ heimische Pflanzen verdrängt und sich somit negativ auf die heimische Biodiversität auswirkt. Ist dies der Fall, sollten solche Pflanzen nicht angebaut werden. Explizit verboten sind sie in Deutschland nicht, das heißt, wer sie im Garten hat, muss nicht mit Strafen rechnen. Sollten sie aber entdeckt werden, kann man dazu verpflichtet werden, diese Pflanzen zu vernichten.

Verbotene Pflanzen in der EU

BallonrebeSeit dem Jahr 2016 gibt es für EU-Staaten eine sogenannte Unionsliste. Darin werden Neophyten aufgelistet, die sich invasiv verhalten. Laut EU-Verordnung dürfen die gelisteten Pflanzen nicht in das Gebiet der EU gebracht, dort gehalten, gezüchtet, innerhalb der EU befördert, in Verkehr gebracht, verwendet, getauscht, veredelt, gezüchtet oder in die Umwelt freigesetzt werden. Jedes EU-Land hat allerdings eine eigene Rechtsprechung, weswegen nicht pauschal gesagt werden kann, ob Pflanzen aus der Liste in Deutschland bei Strafe verboten sind. Einige, wie etwa der Riesenbärenklau, sind dagegen meldepflichtig und müssen angezeigt werden.

Name Botanischer Name Vorkommen in Deutschland
Afrikanisches Lampenputzergras Pennisetum setaceum Bisher kein Vorkommen
Alligatorkraut Alternanthera philoxeroides Bisher kein Vorkommen
Ausdauerndes / Purpur-Veldtgras Ehrharta calycina Bisher kein Vorkommen
Ballonrebe / Herzerbse Cardiospermum grandiflorum Bisher kein Vorkommen
Blaustängelige Besensegge Andropogon virginicus Bisher kein Vorkommen
Brasilianisches Tausendblatt Myriophyllum aquaticum Kommt in Deutschland vor
Chinesischer Talgbaum Triadica sebifera Bisher kein Vorkommen
Dickstielige Wasserhyazinthe Eichhornia crassipes Kommt vereinzelt vor
Drüsiges Springkraut Impatiens glandulifera Kommt in Deutschland vor
Durchwachsener Knöterich Persicaria perfoliata Bisher kein Vorkommen
Falscher Wasserfreund Gymnocoronis spilanthoides Bisher kein Vorkommen
Flieder- / Himalaya-Knöterich Koenigia polystachya Kommt in Deutschland vor
Flutendes Heusenkraut Ludwigia peploides Unbekannt
Gelbe Scheinkalla / Amerikanischer Stinktierkohl Lysichiton americanus Kommt in Deutschland vor
Gewöhnliche Seidenpflanze Asclepias syriaca Kommt in Deutschland vor
Götterbaum Ailanthus altissima Kommt in Deutschland vor
Großblütiges Heusenkraut Ludwigia grandiflora Kommt in Deutschland vor
Großer / Hahnenfuß Wassernabel Hydrocotyle ranunculoides Kommt in Deutschland vor
Japanischer Hopfen Humulus scandens Bisher kein Vorkommen
Japanischer Klee / Chinesischer Buschklee Lespedeza cuneata Bisher kein Vorkommen
Japanischer Kletterfarn Lygodium japonicum Bisher kein Vorkommen
Japanese Stiltgrass Microstegium vimineum Bisher kein Vorkommen
Karolina / Grüne Haarnixe Cabomba caroliniana Nicht bestätigt
Kudzu Pueraria lobata Bisher kein Vorkommen
Mammutblatt Gunnera tinctoria Bisher kein Vorkommen
Mesquite-Strauch Prosopis juliflora Bisher kein Vorkommen
Muschelblume Pistia stratiotes Nicht bestätigt
Nadelblättriges Nadelkissen Hakea sericea Bisher kein Vorkommen
Östlicher Baccharisstrauch / Kreuzstrauch Baccharis halimifolia Bisher kein Vorkommen
Okamura Braunalge Rugulopteryx okamurae Bisher kein Vorkommen
Persischer Bärenklau / Golpar Heracleum persicum Unbekannt
Purpur- / Anden-Pampasgras Cortaderia jubata Bisher kein Vorkommen
Riesen-Schwimmfarn Salvinia molesta Bisher kein Vorkommen
Riesenbärenklau / Herkulesstaude Heracleum mantegazzianum Kommt in Deutschland vor
Rundblättriger Baumwürger Celastrus orbiculatus Nicht bestätigt
Santa-Maria-Prärieampfer / Karottenkraut Parthenium hysterophorus Bisher kein Vorkommen
Schmalblättrige Wasserpest Elodea nuttalli Kommt in Deutschland vor
Sosnowsky-Bärenklau Heracleum sosnowskyi Unbekannt
Verschiedenblättriges Tausendblatt Myriophyllum heterophyllum Kommt in Deutschland vor
Wechselblatt / Krause / Afrikanische Wasserpest Lagarosiphon major Kommt in Deutschland vor
Weidenblatt-Akazie Acacia saligna Bisher kein Vorkommen
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Holger

Holger

6.000.000 Wörter – so viel können Sie in etwa von mir online lesen. Das Füllen des Internets entwickelte sich nach meiner Ausbildung zum TV-Redakteur und der langjährigen Arbeit bei SAT.1 zu einem Fulltime-Job. Trotzdem finde ich noch genügend Zeit, um in meinem Garten zu werkeln. Eine Staude hier, ein Blümchen dort und ein bisschen Gemüse darf auch nicht fehlen – einen Schnitzelbaum gibt es ja noch nicht … Die besten geistigen Ergüsse habe ich übrigens, wenn ich IM Garten ÜBER den Garten schreiben kann. So vereinen sich Beruf und Hobby perfekt – was gibt es Schöneres?

2 Kommentare

  1. A.K.
    25. Mai 2024 at 13:35 · Antworten

    Die Angaben zum Cannabis sind nicht ganz richtig…..es dürfen max. 3 Pflanzen in der Wohnung oder auf dem Balkon angebaut werden, im Garten nicht, denn er darf nicht zugänglich sein….geht im Garten wohl kaum …es sein denn es sind 4 Mauern drum rum. Unsere Kleingartenordnung sagt….es ist verboten.

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    • Gabi
      Gabi
      28. Mai 2024 at 07:56 · Antworten

      Das ist nicht richtig. Die Pflanzen dürfen nicht im Kleingarten angebaut werden, sehr wohl aber im Garten am eigenen Grundstück. Die Anbaufläche muss allerdings sicher verschlossen sein – wie auch immer das gehen soll.

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Inhaltsverzeichnis

  • Bei diesen drei Pflanzen drohen bis zu 5 Jahre Haft
    • Schlafmohn & Arzneimohn
    • Cocastrauch
    • Azteken-Salbei
    • Hanf – ein Sonderstatus
    • Invasive Neophyten
    • Verbotene Pflanzen in der EU

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