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Samenhaus Gartenblog / Allgemein / Fallobst vom Straßenrand mitnehmen: Eine Eigentumsfrage
Mai 23
Fallobst

Fallobst vom Straßenrand mitnehmen: Eine Eigentumsfrage

  • 23. Mai 2024
  • Sabine
  • Allgemein

Beim Spaziergang entdecken Sie in den Sommer- und Herbstmonaten mitunter Fallobst, das von den Bäumen in Gärten der Anwohner auf den Straßenrand gefallen ist. Teilweise ist es richtig verlockend, dieses Obst von den über den Zaun ragenden Ästen zu ernten oder das Fallobst zu sammeln. Die Mitnahme von Fallobst ist nicht grundsätzlich verboten, doch kommt es darauf an, wem die Bäume gehören.

Fallobst mitnehmen: Auf den Baumeigentümer kommt es an

Fallobst KorbFallobst am Wegrand ist manchmal noch hervorragend zum Verzehr geeignet, doch ist es nicht erlaubt, es mitzunehmen. Das Fallobst gehört immer dem Eigentümer der Bäume. Handelt es sich um Fallobst, das sich vor einem Grundstück befindet, gehört es also dem Grundstücksbesitzer. Auch dann, wenn es der Grundstücksbesitzer nicht selbst verwendet, dürfen Sie es nicht aufsammeln. Das gilt auch für Früchte, die noch an den Ästen hängen, die über den Zaun auf die Straße ragen. Sie gehören dem Eigentümer der Bäume und dürfen nicht von Passanten gepflückt werden.

Die Mitnahme von Fallobst vom Wegrand, das von den Bäumen angrenzender Grundstücke fiel, galt früher als Mundraub. Demnach war der Diebstahl von Nahrungsmitteln in geringen Mengen straffrei. Seit 1975 gibt es den Paragrafen über Mundraub nicht mehr. Das bedeutet, dass Sie bei der Mitnahme von Fallobst wegen Diebstahl bestraft werden könnten. Bei Fallobst handelt es sich jedoch um geringwertige Güter. Nur dann, wenn der Besitzer der Bäume einen Strafantrag gegen Sie stellt, wäre eine Strafe möglich. Das ist eher unwahrscheinlich, denn der Aufwand ist größer als der Wert des Obstes. Allerdings spricht nichts dagegen, den Grundstücksbesitzer zu fragen, ob Sie das vor seinem Grundstück befindliche Fallobst mitnehmen dürfen.

Fallobst vom Nachbarn im eigenen Garten: Verwendung erlaubt

Völlig anders sieht es aus, wenn die Äste von Bäumen auf dem Nachbargrundstück auf Ihr Grundstück ragen. Früchte, die sich noch an diesen Ästen befinden, dürfen Sie nicht ernten, denn sie gehören dem Nachbarn. Fällt jedoch Obst von diesen Bäumen auf Ihr Grundstück, da es der Nachbar nicht erntet, dürfen Sie es verwenden. Sie müssen Ihren Nachbarn nicht um Erlaubnis fragen.

Fallobst von Straßenbäumen und von Streuobstwiesen: Mitnahme in kleinen Mengen

Apfel Wird Obst gezielt angebaut, beispielsweise in Plantagen, dürfen Sie von dort kein Fallobst mitnehmen. Auch Fallobst, das sich vor dem Zaun der Plantage am Straßenrand befindet, dürfen Sie nicht aufsammeln. Dieses Obst gehört dem Plantagenbesitzer. Anders sieht es bei Bäumen am Straßenrand und auf Streuobstwiesen aus. Auch diese Bäume haben einen Besitzer, doch sind die Verhältnisse mitunter unklar. Bei Streuobstwiesen handelt es sich in der Regel um öffentliche Flächen. Die Bäume dienen als Aufenthaltsort, Nistplatz und Nahrungsgrundlage für verschiedene Tiere, beispielsweise Vögel oder Kleinsäuger. Die Mitnahme von Obst in kleinen Mengen ist erlaubt. Gerade bei Bäumen am Straßenrand ist es sogar sinnvoll, das Fallobst aufzusammeln. Verrottendes Obst wird matschig und ist eine Gefahrenquelle für Verkehrsteilnehmer. Es ist jedoch nicht immer ratsam, das Obst vom Straßenrand zu essen, da es in stark frequentierten Straßen durch Abgase belastet sein kann.

Grundsätzlich gilt für Fallobst vom Straßenrand und von Streuobstwiesen, dass Sie es mitnehmen können, wenn es sich nur um kleine Mengen handelt. Es ist nicht erlaubt, einen ganzen Kofferraum oder mehrere Eimer davon mitzunehmen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich erkundigen, wem die Bäume am Straßenrand gehören. Die Bäume an Landstraßen können verpachtet sein. In diesem Fall benötigen Sie die Erlaubnis des Pächters, um Fallobst mitnehmen zu dürfen.

Wild wachsende Früchte: Ernte in kleinen Mengen erlaubt

Wild wachsende Früchte wie Beeren, aber auch Kräuter oder Pilze dürfen Sie bei Spaziergängen pflücken. Diese Früchte haben keinen Eigentümer und wurden nicht gezielt angebaut. Auch hier gilt, dass Sie sich bedienen können, wenn Sie das Obst zeitnah essen. Für den privaten Gebrauch können Sie Früchte und auch Pilze ernten. Nicht erlaubt ist, große Mengen zu ernten, vor allem nicht, um sie zu verkaufen.

Informationen auf der Webseite Mundraub: Standorte von Bäumen in Ihrer Nähe finden

Fallobst KinderDie Webseite Mundraub zeigt Ihnen, wo Sie Bäume in Ihrer Nähe finden, an denen Sie sich frei bedienen können. Auf der Webseite können Sie eine Karte abrufen und gezielt nach Bäumen in Ihrer Region suchen. Obstbäume, Obststräucher und Kräuter, die frei zugänglich sind, finden Sie über die Karte. Die Betreiber der Webseite legen Wert auf einen achtsamen Umgang mit der Natur. Es gilt daher, nur Obst für den eigenen Bedarf und keine großen Mengen zu ernten. Es sollte selbstverständlich sein, dass Sie behutsam mit den Bäumen und der Natur umgehen und die Eigentumsrechte beachten.

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Sabine

Sabine

Sabine schreibt am liebsten über Themen rund um den Selbstversorgergarten. Ob Gemüseanbau, Obstgarten, Hühnerhaltung oder Konservierung und Verarbeitung, sie hat jede Menge eigene Erfahrung beizusteuern. Sie liebt es, den Blick über die ersten zarten Pflanzen des Jahres schweifen zu lassen oder die gewaltige Ernte im Sommer und Herbst zu bändigen.

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Inhaltsverzeichnis

  • Fallobst mitnehmen: Auf den Baumeigentümer kommt es an
  • Fallobst vom Nachbarn im eigenen Garten: Verwendung erlaubt
  • Fallobst von Straßenbäumen und von Streuobstwiesen: Mitnahme in kleinen Mengen
  • Wild wachsende Früchte: Ernte in kleinen Mengen erlaubt
  • Informationen auf der Webseite Mundraub: Standorte von Bäumen in Ihrer Nähe finden

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