Jetzt beginnt wieder die Zeit, in der es uns nach draußen zieht. Kein Wunder, die Sonne wärmt nicht nur den Boden und die Natur, sondern auch unsere Seele. Insbesondere Kräutersammler sind ab dem Frühjahr häufig im Wald und auf Wiesen zu finden, um Ihren Bedarf an den vitaminreichen Pflanzen zu denken. Auch ein Strauß Wildblumen wird dabei gerne mitgenommen. Natürlich fragen sich dabei viele, wie viel in der Natur geerntet werden darf und ob es eigentlich legal ist, Kräuter und Wildblumen zu pflücken. Alles, was Sie über die Ernte in der Natur wissen müssen, was erlaubt ist und was nicht und was die Handstraußregel ist, erfahren Sie in diesem Bericht. Darüber hinaus gibt es auch noch ein paar leckerer Rezepte für die Zubereitung von Frühlingskräutern.
Was genau ist die Handstraußregel – der rechtliche Hintergrund
Die sogenannte Handstraußregel ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verankert. Sie erlaubt, dass Privatpersonen in der freien Natur geringe Mengen von wild wachsenden Pflanzen ernten dürfen. Allerdings gibt es hierfür die Voraussetzung, dass das Sammeln und Pflücken nur für den privaten und persönlichen Bedarf erlaubt ist. Geregelt wird dies in § 39 Absatz 3 BNatSchG.
Das bedeutet also, dass Sie nicht für gewerbliche Zwecke die Wildblumen und -kräuter pflücken und ernten dürfen. Grund hierfür ist, dass das Gleichgewicht zwischen der Natur und der traditionellen Nutzung erhalten bleibt, auch wenn Menschen etwas aus der Natur entnehmen. Einfach erklärt heißt dies, dass Sie beim Spaziergang problemlos einen kleinen Strauß Wildblumen pflücken dürfen. Außerdem ist es erlaubt, eine Handvoll Beeren oder Kräuter zu ernten und diese mitzunehmen. Wie es der Name ja eigentlich schon sagt, dürfen Sie so viel pflücken, wie Sie in einer Hand tragen können.
Benötigen Sie Kräuter für Ihr Restaurant oder möchten Sie die Kräuter und Blumen gewerblich sammeln, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie erhebliche Mengen benötigen. Dies führt dann dazu, dass der Bestand signifikant verkleinert wird.
Darüber hinaus ist das Sammeln auf landwirtschaftlichen Flächen nicht erlaubt. Aber wir wissen ja alle, dass landwirtschaftliche Flächen nicht selten mit Pestiziden oder Herbiziden behandelt werden. Da muss man die Kräuter und Blumen dann doch nicht sammeln. Nutzen Sie lieber Wälder, Wegränder oder ungenutzte Flächen.
Verboten ist übrigens auch Pflanzen aus Naturschutzgebieten und Privatgrundstücken zu sammeln und zu pflücken. Logischerweise sind auch seltene oder geschützte Pflanzenarten grundsätzlich von der Handstraußregel ausgenommen. Diese dürfen Sie weder ausgraben noch pflücken.
Wenn Sie sich an diese Regeln und Vorgaben halten, haben alle etwas davon. Die Natur, weil der Bestand sich nicht signifikant verkleinert und andere Menschen, die ebenfalls Wildkräuter und -blumen ernten und pflücken möchten.
Das dürfen Sie sammeln und das nicht
Nicht alles, was im Wald und auf Wiesen wächst, dürfen Sie bedenkenlos sammeln und ernten. Auch wenn die Handstraußregel das Pflücken von kleinen Mengen nicht geschützter oder bedrohter Arten erlaubt, sollten Sie genau wissen, worauf Sie noch achten müssen.
Erlaubt sind unter anderem:
- Wilde Beeren wie Brombeeren, Himbeeren oder Holunder
- Wildkräuter wie Giersch, Brennnessel oder Löwenzahn
- Pilze in kleinen Mengen für den Eigenbedarf
- Blumen und Gräser für kleine Sträuße
Nicht erlaubt ist das Sammeln, Pflücken und Ernten von:
- Geschützten Pflanzenarten wie Orchideen, Enzian, Maiglöckchen oder Arnika
- Wurzeln, Zwiebeln oder Knollen, wenn dafür Pflanzen ausgegraben werden
- Großen Mengen, die auf eine kommerzielle Nutzung schließen lassen
- Pflanzen aus Naturschutzgebieten oder Privatflächen
Ein sehr guter Anhaltspunkt ist bei der Ernte: Alles, was in einer Hand Platz hat, ist erlaubt, wenn es sich um Pflanzen handelt, die in ausreichender Menge vorhanden sind. Sind Sie sich unsicher, lassen Sie die Pflanzen besser stehen. Es gibt außerdem zahlreiche Apps, die Sie zur Pflanzenbestimmung nutzen können. Auch von regionalen Naturschutzbehörden können Apps im App-Store oder bei Google Play heruntergeladen werden. So schützen Sie nämlich nicht nur die Natur, sondern auch sich. Zum einen schützen Sie sich vor rechtlichen Konsequenzen und zum anderen vor Vergiftungen, wenn Sie die Pflanze verwechseln. Das beste Beispiel sind hier Bärlauch und Maiglöckchen, die sich sehr ähnlich sehen. Lassen Sie die Pflanzen also im Zweifel stehen.
Nehmen Sie Rücksicht auf Natur und Mitmenschen und kennen Sie die Grenzen des Sammelns
Immer, wenn Sie etwas aus der Natur entnehmen, auch wenn es nur sehr kleine Mengen sind, wird das Ökosystem verändert. Denn die Mehrzahl der Pflanzen ist eine wichtige Lebensgrundlage für Vögel, Insekten sowie von anderen Tieren. Nehmen Sie zum Beispiel einen großen Teil der Blüten weg, kann sich die Pflanze nicht mehr fortpflanzen. Das betrifft aber nicht nur Blumen, sondern auch Wildkräuter oder Beerensträucher. Zudem fehlt den Tieren die Nahrung, wenn Sie große Teile ernten oder wenn Sie die Pflanze gar vollständig abernten.
Darüber hinaus müssen Sie auch beim Suchen vorsichtig und rücksichtsvoll sein. Denn schnell haben Sie Pflanzen zertreten, die dann so stark geschädigt sind, dass sie absterben. Achten Sie also immer darauf, wohin Sie treten, und wie viel Sie ernten.
Nehmen Sie nur so viel, wie Sie auch wirklich benötigen. Des Weiteren achten Sie bitte darauf, dass Sie nur von Pflanzenbeständen ernten, die auch reichlich vorhanden sind. Benötigen Sie eine große Handvoll Kräuter, ernten Sie bitte nicht alles auf einem Platz, sondern suchen Sie weiter und ernten Sie an verschiedenen Stellen des Waldes oder der Wiese. So wird gewährleistet, dass sich die Pflanzen weiter vermehren können.
Ein respektvoller Umgang mit der Natur bedeutet natürlich auch, dass Sie die Pflanzen nicht mit den Wurzeln herausreißen, nichts zerstören und wenn möglich die Pflanzen nicht mit Messern oder Scheren bearbeiten. Vermeiden Sie darüber hinaus auch Lärm, um die Tiere, die im Wald leben, nicht zu stören.
Wo dürfen Sie sammeln und wo nicht?
Dann stellt sich natürlich die Frage, auf welchen Flächen geerntet werden darf. Bei der Handstraußregel gilt, dass ausschließlich auf Flächen geerntet und gesammelt werden darf, die öffentlich zugänglich und nicht wirtschaftlich genutzt werden. Das heißt, dass Sie in Wäldern, an Feldränder oder auch auf brachliegenden Wiesen Wildblumen und Kräuter pflücken und sammeln dürfen. Selbstverständlich auch nur dann, wenn die Pflanzen nicht unter besonderem Schutz stehen und wenn Sie nicht in einem Naturschutzgebiet wachsen.
Verboten ist das Sammeln:
- auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (z. B. Äcker, Obstplantagen)
- auf Privatgrundstücken ohne ausdrückliche Erlaubnis
- in Naturschutzgebieten, Nationalparks und Biotopen
- an Orten mit Betretungsverboten
Außerdem ist das Sammeln am Straßenrand eher problematisch anzusehen. Durch die Autoabgase oder auch Streusalz sind die Pflanzen kontaminiert und daher nicht ratsam zu verzehren.
Bevor Sie Wildkräuter und -blumen sammeln und pflücken, informieren Sie sich bitte unbedingt über die Bestimmungen in Ihrer Gemeinde. Viele Kommunen und Bundesländer haben eigene Regeln. Diese finden sie beispielsweise in den Apps der Gemeinden, auf Aushängen oder auch auf den Websites der Naturschutzbehörden.
Diese Tipps fürs naturverträgliche Sammeln sollten Sie immer beachten
Wenn auch Sie beim Spaziergang oder bei der Wanderung Blumen, Beeren oder Kräuter mitnehmen möchten, denken Sie bitte an die Handstraußregelung, um der Natur nicht zu schaden. Mit diesen einfachen Grundregeln können Sie helfen, die Pflanzenbestände zu schonen und das Ökosystem nicht zu zerstören:
Ernten Sie nur, was Sie auch sicher erkennen und verwenden können
Achten Sie auf Qualität und ernten Sie nur gesunde und saubere Pflanzen.
Nutzen Sie beim Ernten oder Pflücken keine Scheren oder Messer, sondern knipsen Sie die Pflanzen einfach mit dem Finger ab.
Reißen Sie die Pflanzen niemals mit den Wurzeln aus, da sie sich sonst nicht mehr vermehren können.
Nehmen Sie nicht alles an einem Ort. Erweitern Sie das Ernten und Pflücken auf mehrere Orte in der Umgebung.
Nehmen Sie Rücksicht auf die Brutzeiten und Rückzugsorte der Wildtiere, damit diese nicht gestört werden.
Vormittags ist der beste Zeitpunkt, um Kräuter und Beeren zu sammeln. Zu diesem Zeitpunkt sind die Aroma- und Inhaltsstoffe am höchsten und optimal für Ihren Körper.
Nutzen Sie keine Plastikbeutel, um die Kräuter und Beeren zu ernten. Stoffbeutel oder Körbe sind ideal, da die Pflanzen so atmen können.
5 Rezepte für die gesammelten Kräuter
Giersch-Pesto
Zutaten:
- 2 Handvoll frische Gierschblätter
- 30 g geriebener Parmesan
- 30 g Pinienkerne oder Sonnenblumenkerne
- 1 Knoblauchzehe
- 100 ml Olivenöl
- Salz, Pfeffer
Zubereitung:
- Giersch gründlich waschen und trocken schütteln.
- Alle Zutaten in ein hohes Gefäß geben.
- Mit dem Pürierstab zu einer cremigen Masse verarbeiten.
- Mit Salz und Pfeffer abschmecken.
- In ein Schraubglas füllen und im Kühlschrank aufbewahren.
Brennnessel-Spinat
Zutaten:
- 2 Handvoll junge Brennnesselblätter
- 1 Schalotte
- 1 EL Butter
- 1 Schuss Sahne oder Pflanzencreme
- Salz, Pfeffer, Muskat
Zubereitung:
- Brennnesseln mit Handschuhen ernten und in kochendem Wasser kurz blanchieren.
- Schalotte fein hacken und in Butter glasig dünsten.
- Brennnesseln grob hacken und dazugeben.
- Sahne einrühren und mit Salz, Pfeffer und Muskat abschmecken.
- Kurz köcheln lassen und als Beilage servieren.
Spitzwegerich-Kräuterbutter
Zutaten:
- 1 Handvoll frische Spitzwegerichblätter
- 100 g weiche Butter
- 1 kleine Knoblauchzehe
- Salz, Zitronensaft
Zubereitung:
- Spitzwegerich gründlich waschen und fein hacken.
- Knoblauch pressen und mit der Butter vermengen.
- Spitzwegerich untermengen und mit Salz und etwas Zitronensaft abschmecken.
- In Frischhaltefolie zu einer Rolle formen und kalt stellen.
- Ideal zu gegrilltem Gemüse oder frischem Brot.
Vogelmiere-Quark
Zutaten:
- 1 Handvoll frische Vogelmiere
- 250 g Quark (auch vegan möglich)
- 1–2 EL Milch oder Mineralwasser
- Salz, Pfeffer
- Optional: Schnittlauch oder Petersilie
Zubereitung:
- Vogelmiere fein hacken.
- Quark mit etwas Flüssigkeit cremig rühren.
- Kräuter unterheben und mit Salz und Pfeffer abschmecken.
- Nach Wunsch weitere Kräuter ergänzen.
- Als Brotaufstrich oder Dip genießen.
Löwenzahn-Honig
Zutaten:
- 200 g frische Löwenzahnblüten (nur die gelben Blütenblätter)
- 1 Liter Wasser
- 1 Bio-Zitrone
- 1 kg Zucker
Zubereitung:
- Löwenzahnblüten sammeln und von grünen Kelchblättern befreien.
- Blüten mit Wasser und in Scheiben geschnittener Zitrone 30 Minuten köcheln lassen.
- Über Nacht ziehen lassen, dann durch ein feines Sieb abseihen.
- Den Sud mit Zucker erneut aufkochen und etwa 1 Stunde einkochen, bis er sirupartig wird.
- In saubere Gläser füllen und gut verschließen.
Fazit
Die Handstraußregel ist ein perfektes Beispiel, wie Tradition und Umweltschutz kombiniert werden können. Diese Regelung zeigt, dass Sie durchaus der Natur etwas entnehmen können, wenn Sie auch bestimmte Voraussetzungen achten und Rücksicht auf Natur und Umwelt nehmen. So können Sie Genuss mit Verantwortung in Einklang bringen und mit Achtsamkeit nutzen, was die Natur uns bietet.
Sollten Sie dennoch etwas mehr benötigen, achten Sie immer darauf, dass Sie an verschiedenen Stellen ernten, damit ein übermäßiger Eingriff vermieden wird und sich die Pflanzen schnell erholen können.