Eine Terrasse ist doch etwas Wunderbares. An Sonnentagen können Sie unter dem Sonnenschutz sitzen und Mai Tais schlürfen und dabei ein gutes Buch lesen. An Regentagen hören Sie die Regentropfen aufs Dach klopfen, während Sie entspannt einen Cappuccino genießen und mit Freunden lustige Gesellschaftsspiele spielen. Rund um – so eine Terrassenüberdachung lohnt sich und verlängert die Zeit, die Sie im Freien sitzen können. Doch wie schaut es aus? Können Sie einfach Ihre Terrasse überdachen oder müssen Sie auf Paragrafen achten?
Einfach gebaut wird hier nicht!
Schließlich könnte da jeder kommen und irgendwo etwas hinbauen. Es würde nicht lange dauern und die Städte und Dörfer versinken im Chaos. Auch wenn es manchmal lästig erscheint – in Deutschland gibt es ein Baurecht. Diese gibt vor, wo und wie gebaut werden darf. Es regelt das Baugeschehen – auch auf Ihrer Terrasse. Das Baurecht unterteilt sich in ein öffentliches Baurecht und ein privates Baurecht. Möchten Sie Ihre Terrasse überdachen, sind beide Teile für Sie entscheidend. Ihre Überdachung darf nicht gegen Vorgaben des Gesetzes verstoßen.
Benötigen Sie immer eine Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung?
Nein, das brauchen Sie nicht. Möchten Sie nur ein kleines Sonnensegel anbringen, brauchen Sie natürlich keine Baugenehmigung. Sie müssen höchstens den Vermieter fragen. Bei einer festen Überdachung sieht das schon anders aus. Dabei handelt es sich um eine Um- oder Ausbaumaßnahme. Allerdings ist es so, dass es je nach Bundesland unterschiedliche Bestimmungen gibt. Entscheidend ist immer, in welchem Bundesland Sie bauen und wie groß die Überdachung sein soll. Sie sollten sich also vor dem Bau mit den Bestimmungen Ihres Bundeslandes vertraut machen.
Wie groß soll Ihre Terrassenüberdachung werden?
Je nach Bundesland sind die Vorschriften anders. In einigen Ländern ist es möglich, bis zu einer bestimmten Größe ohne Genehmigung die Terrasse zu überdachen. Sie benötigen nur dann eine Baugenehmigung, wenn Ihr Bauvorhaben größer wird und die Fläche die genehmigungsfreie Fläche übersteigt.
So können Sie in Thüringen bis zu 30 m² ohne Genehmigung überdachen. In Hessen benötigen Sie gar keine Baugenehmigung für die Überdachung. Allerdings ändern sich Vorschriften auch immer einmal. Sie sollten Sie also vor dem Bau unbedingt bei Ihrem Bauamt über die geltenden Vorschriften erkundigen.
Übrigens hängt die Baugenehmigung nicht vom verwendeten Material ab. Es ist also egal, ob Sie die Überdachung aus Aluminium, Holz oder einem anderen Material bauen.
Können Sie tun und lassen, was Sie wollen?
Auch wenn Ihr Bauprojekt keiner Genehmigung bedarf, können Sie nicht einfach drauf los bauen. Nein, das können Sie nicht, denn neben dem Baurecht gibt es auch öffentlich-rechtliche Vorschriften, an die Sie sich halten müssen. Berücksichtigen müssen Sie die Gestaltungssatzung, Brandschutz und Denkmalrecht, den Bebauungsplan und die Schneelastgrenze. Auch den Abstand zum Nachbargrundstück müssen Sie einhalten. Es gibt also viele Dinge, die Sie beim Bau einer Terrassenüberdachung berücksichtigen müssen.
Die Sache mit den Nachbarn
Verstehen Sie sich mit Ihren Nachbarn, können Sie sich glücklich schätzen. Doch nicht alle Nachbarn möchten die Terrassenüberdachung vor der Nase haben. Auf keinen Fall sollten Sie die Einwände der Nachbarn ignorieren. Vor allem dann, wenn Sie den vorgeschriebenen Abstand nicht einhalten können, sollten Sie mit Ihrem Nachbarn über das Projekt sprechen und die Absprache schriftlich festhalten. Lässt sich die Sache mit dem Nachbarn nicht regeln, kann dieser eine Widerspruch einlegen. Allerdings hat dieser keine aufschiebende Wirkung, wenn Sie alle rechtlichen Vorgaben berücksichtigt haben.
Bauantrag stellen – was brauchen Sie dazu?
Müssen Sie einen Bauantrag stellen, weil Ihre Terrassenüberdachung nicht unter die genehmigungsfreien Projekte fällt, benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Folgende Unterlagen müssen Sie beim Bauamt einreichen:
- Auszug aus der Flurkarte – dieser darf nicht älter als 6 Monate sein und ist beim Katasteramt erhältlich,
- das ausgefüllte Antragsformular, das Sie beim Bauamt erhalten,
- der Lageplan – auf diesen müssen alle vorhandenen Gebäude und Grundstücksgrenzen eingezeichnet sein,
- technische Unterlagen mit Bauzeichnung, Baubeschreibung und Berechnung zum geplanten Bauprojekt,
- Unterschrift des Entwurfverfassers – das ist ein eingetragener Ingenieur oder Architekt.
Sie können auch ein Unternehmen oder den Architekten mit der Einreichung aller Unterlagen beauftragen. Das bedeutet für Sie weniger Stress, aber mehr Kosten.
Der kürzeste Weg zur Terrassenüberdachung
Damit Sie gar nicht erst in Schwierigkeiten geraten, sollten Sie nicht nur Ihre Terrassenüberdachung, sondern auch die Genehmigung dafür Schritt für Schritt planen. Dabei sollten Sie auch an die Zukunft denken.
- Planen Sie die Terrassenüberdachung unter Einbezug der öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
- Sprechen Sie Ihre Nachbarn an und unterrichten Sie diese von Ihren Plänen. Lassen Sie sich das Einverständnis unbedingt schriftlich geben – auch, wenn Sie mit dem Nachbarn befreundet sind.
- Nehmen Sie zum Bauamt Kontakt auf und melden Sie Ihr Projekt. Ist Ihr Projekt nicht genehmigungspflichtig, sollten Sie sich das unbedingt schriftlich geben lassen.
- Stellen Sie einen Bauantrag unter Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.
- Warten Sie auf die Genehmigung.
- Starten Sie das Bauvorhaben Terrassenüberdachung!
Terrassenüberdachung schwarz bauen – na und?
Das sollten Sie auf gar keinen Fall tun. Wenn Sie einfach eine Terrassenüberdachung bauen, die eigentlich eine Genehmigung gebraucht hätte, können saftige Bußgelder auf Sie zukommen. Unter Umständen kann es sogar sein, dass Sie alles wieder abreißen müssen. Alle Mühen und Kosten wären dann für die Katz.
Gibt es eine nachträgliche Genehmigung?
Unter Umständen ja. Wenn Sie die Terrassenüberdachung bereits gebaut haben und erst im Nachhinein auf den Gedanken kommen, dass da eventuell eine Genehmigung erforderlich gewesen wäre, sollten Sie sich umgehend ans Bauamt wenden. Mit etwas Glück und wenn alle Anforderungen erfüllt sind, können Sie auch nachträglich die Genehmigung zum Terrassenbau erhalten.