Neudorff

WühlmausGas (2 Stück)

Fernhaltemittel gegen Wühlmäuse und Maulwürfe. Vertreibt die Tiere effektiv von Wegen, Terrassen und Mauern, ohne sie zu schädigen



  • H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
WühlmausGas (2 Stück)
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Beschreibung
WühlmausGas

Vertreibt die Tiere effektiv von Wegen, Terrassen und Mauern, ohne sie zu schädigen.

Fernhaltemittel gegen Wühlmäuse und Maulwürfe. Vertreibt die Tiere effektiv von Wegen, Terrassen und Mauern, ohne sie zu schädigen. Mit Duftstoffen, die das Entzünden der Rauch-Kartuschen freisetzt.

Warnhinweis:
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Inhaltsstoffe:
Mit Duftstoffen, die das Entzünden der Rauch-Kartuschen freisetzt.

Verwenderkategorie:
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig

Zulassungshandelsbezeichnung:
Spruzit® Schädlingsfrei

Zulassungsnummer:
004780-00

Hersteller:
W. Neudorff GmbH KG
An der Mühle 3
31860 Emmerthal

Zulassungsgebiete:
Zierpflanzenbau Gegen saugende Insekten (wie Blattläuse, Thripse, Sitkafichtenläuse und Zikaden) an Zierpflanzen im Freiland, Gewächshaus, Zimmer, Büroraum und auf Balkonen. Gegen Spinnmilben, Schildlausarten, Woll- oder Schmierläuse und Mottenschildläuse (Weiße Fliegen) an Zierpflanzen im Gewächshaus, Zimmer, Büroraum und auf Balkonen. Gemüsebau Gegen Blattläuse an Kohlrabi im Freiland. Obstbau Gegen Blattläuse im Kernobst (ausgen. Mehlige Apfelblattlaus) im Freiland.

Bienengefährlichkeit:
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).

Sicherheitshinweise:
GHS09 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter kommunaler Schadstoffsammelstelle zufüren. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten (EUH 401). Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (SP1) Nicht in Gewässer gelangen lassen.

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